Die Seite für unsere Imker

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Die Honigbroschüre online

Als Information die Honigbroschüre online

Der perfekte Move

Der Einstieg zum "Imkern auf Probe", trotz schwieriger Lage

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg

Der Einstieg in das "Imkern auf Probe" lohnt sich. Denn die Chancen für junge Menschen sind gut - trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Dies zeigen auch die Zahlen der bayerischen Imkervereine. Denn die Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Vereine ist nach wie vor hoch, auch wenn viele sich in einer schwierigen Situation befinden. Die bayerischen Vereine nehmen ihre Verantwortung sehr ernst. Sie setzen auf Nachwuchssicherung und bieten den jungen Menschen gute Perspektiven. Rund 3500 Probeimker zählten im letzten Jahr die Vereine und werden hier auch vom Freistaat Bayern entsprechend gefördert. Wie dringend wir Nachwuchskräfte brauchen zeigt nach wie vor die Überalterung in den Vereinen, die Absicherung der Bestäugungsleistung und natürlich auch der Honigverbrauch.

Um an geeignete Bewerber zum "Imkern auf Probe" zu kommen, haben viele Vereine ihre Ausbildung umgestellt und sich modern aufgestellt. Der Unterricht findet in einem theoretischen und praktischen Teil statt und ebenso arbeiten die Nachwuchsimker intensiv an ihren Bienenstöcken. Neben den Betreuern bringt die Ausbildung auch immer frischen Wind in die Vereine. Denn aufgrund des Wandels in der Imkerei verändern sich die Fertigkeiten, die die Nachwuchwsimker lernen müssen. Die Ausbildungsordnungen werden laufend angepasst. Damit zeigt sich, dass die Ausbildung immer dem aktuellen Stand entspricht - und der Schritt in die moderne Imkerei Zukunft hat. Die Perspektiven von jungen Menschen sind hier immer noch richtig gut und das Projekt "Generation 21 - imkern mit Zukunft" nimmt jetzt richtig Fahrt auf.

Im Wandel der Zeit

Neu - Imkern mit der Imker-App

Die Imker-App eignet sich für Interessierte und Imker-Anfänger. Denn sie gibt wertvolle Tipps im Umgang mit Bienen und bietet zahlreiche Funktionen rund ums Bienenjahr. So haben Sie jederzeit die Unterstützung, die Sie gerade brauchen. Mit der Imker-App können Sie z.B. mit "Meine Bienen" Bienenvölker verwalten ( Stockkartensysten, Maßnahmen-Vorschläge, eigene Beurteilungen und Notizen inkl. Weckruf-Funktion, webbasierte Auswertungen), Mit "Bienengesundheit" Krankheiten diagnostizieren (Krankheitsmanagement dank Diagnose-Tool- inkl. Varroa-Befallsdiagnose und passenden Behandlungskonzept) über "Kontakte" wichtige Fachberater und Ämter nach Filterfunktion finden

Informationen gezielt abfragen - mit umfassenden Glossar und Suchfunktion.

Ab sofort zum kostenlosen Download im Google Play Store (für Android) und im App Store (für iOS)

Ab Juli gibt es zusätzlich eine browsergestütze Version für Computer, um künftig die dokumentierten Daten unter "Meine Bienen" auch am PC einpfelgen, abrufen bzw. auswerten zu können. Nutzer gelangen über www.deutscherimkerbund.de oder über https://dib-imker-app.de/ (Login) zu dieser Anwendung.

Oberpfälzer Imker "verschenken" ihren Honig

Mit 4,68 Euro liegen sie an letzter Stelle mit den Honigpreisen in Deutschland

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg

Im Schnitt kostet ein 500-Gramm-Glas Honig der Sorte Frühtracht in Deutschland beim Imker 5,27 Euro. Etwas höher liegt der Preis mit 5,34 Euro bei der Sommertracht. Rapshonig kostet im Schnitt 5,08 Euro, wobei die Erntemengen hier regional sehr schwanken und deshalb auch weniger Imker Angaben zu diesem Sortenhonig gemacht haben. Waren es bei der Frühtracht 6.047 Meldungen und bei der Sommertracht 5.964, so machten nur 1.432 davon Angaben zu den Preises ihres Rapshonigs. 

Insgesamt sieht man eine eindeutige Entwicklung zu steigenden Preisen: Kostete Frühtrachthonig im Schnitt im Jahr 2016 noch 4,92 Euro und im Jahr 2017 noch 5,10 Euro, so liegt er nun bei 5,27 Euro. Bei der Sommertracht zeigt sich eine Steigerung von 4,99 Euro auf 5,18 Euro bis in diesem Jahr mit 5,34 Euro. Beim Rapshonig steigerte sich der Preis von 4,81 Euro auf 4,95 Euro zu heute 5,08 Euro für ein Glas mit 500 Gramm Inhalt.

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Preise stark: 

Am meisten verdienen die Imker in Hamburg an ihrem Honig. So kostet ein Glas Frühtracht hier im Schnitt 6,45 Euro, ein Glas Sommertracht 6,41 Euro und ein Glas Rapshonig 5,47 Euro.

Auf Platz zwei landet Berlin. Hier liegen die Preise bei 5,73 Euro, 5,81 Euro und 5,51 Euro.

Platz drei belegt Baden-Württemberg mit 5,48 Euro, 5,66 Euro und 5,33 Euro.

Das Schlusslicht der Befragung bildet mit den niedrigsten Honigpreisen die Oberpfalz mit 4,68 Euro für Frühtrachthonig, 4,79 Euro für Sommerhonig und 4,64 Euro für Rapshonig.

Man versteht nicht, wieso die Oberpfälzer Imker ihren Honig regelrecht "verschenken". Kennen sie ihre Produktionskosten nicht, oder wissen sie nicht was ihr Honig tatsächlich wert ist? Es gibt hier wunderbare Schulungen zur Honigvermarktung, nutzen Sie die Möglichkeit.

Neue Fachberaterin für die Imker in der Oberpfalz

Renate Feuchtmeyer tritt die Nachfolge von Werner Zwillich an in Amberg

Bild: LWG - Renate Feuchtmeyer

Vor seinem Varroa-Vortrag beim Veitshöchheimer Imkertag, stellte Dr. Stefan Berg die neue Fachberaterin für Bienenzucht für den Regierungsbezirk Oberpfalz, Renate Feuchtmeyer, vor. Seit Juli 2018 unterstützt bzw. vertritt sie Werner Zwillich in seinem Amt.

Die Fachberatung für Bienenzucht versteht sich als Schnittstelle zwischen der landwirtschaftlichen Forschung und den Imkern beziehungsweise Menschen, die sich für die Bienenhaltung interessieren. Dabei sollen wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiswissen gezielt zur Förderung der Imkerei eingesetzt und weitergegeben werden.

Kontakt

Renate Feuchtmeyer

Staatliche Fachberatung für Bienenzucht

am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg

Maxallee 1

92224 Amberg

Tel.: 0931/98013681  Neue Rufnummer

E-Mail: renate.feuchtmeyer@lwg.bayern.de

Günstige Honiguntersuchung

80% der Kosten werden übernommen

Bild: A.Titz

Ab 2018 werden die geförderten Honiganalysen durch den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) durchgeführt. Die bisherige Fördermöglichkeit über die Landesverbände (Meldescheine) endet im Oktober 2017.

Die Honiganalysen stehen allen bayerischen Imkerinnen und Imkern zur Verfügung.

Je Imker/in und Jahr sind drei geförderte Analysen möglich.

Die Probe muss - unabhängig von der angeforderten Analyse - zum TGD eingesandt werden. Der TGD führt die Analysen durch oder beauftragt ggf. weitere Labore.

Der bisherige Meldeschein als Voraussetzung für eine geförderte Honiganalyse entfällt.

Dem Auftraggeber wird der oben angeführte Eigenanteil (letzte Spalte) in Rechnung gestellt (20 % der Netto-Kosten plus 19% MwSt).

Hinweise zur Beschaffenheit einer Probe, den Untersuchungsantrag (Vordruck) und weitere Voraussetzungen für die Analyse finden Sie rechtzeitig unter: http://www.tgd-bayern.de/artikel-bienen.php?DOC_INST=2&SUB=81

Infoblatt

Formulare

Von Kopf bis Fuß auf Bienen eingestellt

Mutproben sind nicht nötig am Bienenstand

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg - zweckmäßige Arbeitskleidung schützt nicht nur vor Stichen, sondern auch vor Verschmutzung.

Eine zweckmäßige Arbeitskleidung schützt nicht nur vor Stichen, sondern auch vor Verschmutzung. Vor allem Propolis verursacht hartnäckige Flecken. Als besonders bienendicht haben sich Baumwollblusen erwiesen, deren Hauben mit einem Reißverschluss fest verbunden werden. Hat man gerade wenig mit den Bienen direkt zu tun, kann der Reissverschluss halb aufgezogen und die Haube nach hinten weggeklappt werden. Eine Hose aus dem gleichen Material ergänzt das Ganze u einer zweckmäßigen Kombination. Trägt man dazu ein Paar Stiefel, ist die stichfeste Ausrüstung fast perfekt. Profis bevorzugen meist einen einteiligen Imker-Overall. Passende Hauben und Schleier bietet der Handel zuhauf an. Entscheidend ist der richtige Augenabstand zum Gitter, das im Gesichtsfeld nicht geknickt sein darf.

Da niemand gerne in Kunststoff- oder Gummihandschuhen arbeitet, haben sich solche aus Leder mit langen Stollstulpen weitgehend durchgesetzt. Wer nicht zu sparsam ist, bekommt im Fachhandel auch passable Qualitäten angeboten. Wer sich eher vor Propolis als vor Stichen schützen will, verwendet gebräuchliche Arbeitshandschuhe. Sie eignen sich auch für gröbere Arbeiten, z.B. zur Wanderung, besser als die empfindlicheren Imkerhandschuhe.

Imkerliche Gebäude

Was ist beim Bau zu beachten?

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg

Wer mit der Bienenhaltung beginnt, braucht sich nicht zwingend Gedanken um ein Bienenhaus zu machen. Man kann sehr gut ohne ein solches starten - auch langfristig imkern. Vielfach zeigt sich, dass ein Bienenhaus zur Unterbringung von Völkern nicht benötigt wird oder in der ursprünglich gedachten Form nicht zweckdienlich ist. Diese zweite feste Behausung, neben den Bienenkästen, verschlingt zudem ein Mehrfaches an Geld. Insofern können billig erworbene alte Beuten, wenn diese nur in Bienenhäusern aufgestellt werden können, letztendlich teuer kommen!

Auch kann man am Bienenstand einen zweiten Freiständer als Materiallager nutzen. Als Magazinimker lassen sich fertig vorbereitete Aufsetzzargen auch im Freien bereithalten - allerdings abgedeckt, bienendicht verschlossen und schattig gestellt.

Letztlich ist festzustellen, dass man als Anfänger und ohne die entsprechende Völkerzahl die erforderliche Baugenehmigung erst gar nicht bekommt.

Gebäude im Bebaungsgebiet

Wenn man sich entschließt, ein Bienenhaus oder eine Gerätehütte zu errichten, so ist dies innerhalb von Ortslagen relativ einfach. In vielen Bundesländern genügt eine Bauanzeige. Da diese Bauvorschriften und Nachbarschaftsrecht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, ist es unbedingt ratsam, beim zuständigen Bauamt nachzufragen.  

Wer darf im Außenbereich bauen?

Landwirtschaftliche Erwerbsbetriebe, also auch Erwerbsimkerein, können eine Baugenehmigung im Außenbereich erhalten. Imkereien ab 10-12 Völkern ebenfalls, da nach der Rechstauffassung Stände ab diesen Völkerzahlen Nahrunsquellen im Außenbereich benötigen, Belästigungen im Innenbereich vermieden werden sollen und die positive Auswirkung der Bestäubungstätigkeit im Außenbereich vordringlich ist. (BauG§35(1)1 bzw.4)

Es ist grundsätzlich immer eine naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung erforderlich, und folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Für die Errichtung eines Bienenhauses muss der betreffende "Betrieb" mit einer ausreichenden Völkerzahl und mit allen dazu erforderlichen Materialen ausgestattet sowie auf Dauerhaftigkeit ausgelegt sein.
  • Der Imker muss entsprechende Fähigkeiten zur "Betriebsführung" nachweisen. Wirtschaftliches Handeln, zweckgerichtete Arbeitstechniken, Fachwissen und die Bereitschaft zur Fortbildung müssen erkennbar sein.
  • Das Gebäude muss fachlich und/oder aus persönlichen Gründen erforderlich sein, darf also nicht der Bequemlichkeit dienen.

Vorsicht beim Kauf eines Grundstücks mit darauf befindlicher "Hütte zur Bienenhaltung": Oft sind die vorhandenen Hütten nicht genehmigt bzw. nicht genehmigungsfähig, oder es wir ein neuer Antrag erforderlich. Die Folge: lange Instanzwege, Abrissverfügung und somit finazielle Belastung.

Gut geraucht ist halb geimkert

Zum Qualmen bringen lässt sich viel, aber nicht alles ist optimal

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg

"Rauch beruhigt die Bienen", meint der Imker, wenn er qualmend an seinen Bienen werkelt. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Zunächst ist hier ein Urinstinkt im Spiel, er signalisiert den Bienen: "Achtung - der Wald brennt!" Sofort stürzt sich alles aufs Futter und tankt Vorrat, denn die Zukunft ist ungewiss. Der Instinkt bewirkt bei unseren friedlichen europäischen Rassen nur das "Volltanken". Mit vollem Bauch sind sie zufriedener und lassen mehr über sich ergehen.

Zum Qualmen bringen lässt sich viel, aber nicht alles ist optimal. Es gibt Rauchmaterial zum direkten Anzünden, wie z.B. Jute oder Wellpappe. Anderes erfordert einen Zünder. Das können Stücke von Eierkartons sein oder spezielle Zündwürfel, die der Fachhandel anbietet, die sich aber auch selbst herstellen lassen. 

Beim Brennmaterial hat jeder Imker seine Vorlieben. Oft gilt: Hauptsache, es qualmt! Allerdings gibt es besonders unangenehme Raucharten, wie z.B. von Wellpappe. Auch Holz riecht scharf, entwickelt zudem hohe Temperaturen, so dass der Smoker mit der Zeit durchglüht. Erst verrottetes verliert die beißenden Reizstoffe. Spezielles Holzmehl, das zum Räuchern von Fisch im Fachhandel angeboten wird, ist angenehmer. Tabak sollte man nicht verwenden, da er die Bienen narkotisiert. Das ist besonders ärgerlich, wenn man sie, etwa zur Kunstschwarmbildung, durch ein Absperrgitter treiben will.   

Wer ohne Rauch an die Völker geht, handel fahrlässig - schadet sich und den Bienen. Wenn´s dumm läuft, bekommt er die Angreifer nicht mehr gebändigt. Wer dagegen gleich beherzt kräftige Rauchstöße gibt, bekommt meist ohne Schutzkleidung aus. Aber bitte, nur wohl dosiert rauchen! Sonst schadet es dem Honig, denn er nimmt den Rauchgeschmack an oder wird durch Rußpartikel verunreinigt.

Wie viele Imker haben schon ihr Bienenhaus oder den Wald in Brand gesteckt, nur weil sie den Raucher unachtsam gelöscht haben? Das Sicherste ist, mit je einem Grasbüschel oder Korken die Zu- und Abfuhr der Luft zu verstopfen.

Waben aus Paraffin im Handel!

Mittelwände aus 100% Paraffin im Handel - Strafanzeige wurde gestellt

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg - Mittelwände aus reinem Bienenwachs. Imker müssen jetzt wachsam sein.

In letzter Zeit sind verstärkt Klagen über zusammengeschrumpfte, zusammengebrochene frisch ausgebaute Waben, vor allem im Honigraum, gemeldet worden.

Nachweislich schuld daran sind Mittelwände, die laut Bericht eines Untersuchungslabors aus 100% Paraffin, ohne eine Spur Bienenwachs bestehen. Vermutlich handelt es sich um Mittelwände, die im Frühjahr 2016 produziert und über verschiedene Händler ausgeliefert wurden.

Die Fachinstitute sind informiert und es wurde bereits Strafanzeige gestellt. Die die Ermittlungen laufen.

Was für die Imker wichtig ist: Wir müssen unbedingt vermeiden, dass dieses 100% Paraffin in sauberes Bienenwachs für unsere Mittelwände eingemischt wird.

Wenn Sie in Ihrem Wachs solche geschilderten Fälle entdecken,

• vermeiden Sie alles, was dazu führt, dass die Waben in den allgemeinen Wachskreislauf gelangen.

• schmelzen Sie deshalb Wachs aus Naturbau (Drohnenrahmen), Deckelwachs und Altwabenwachs getrennt und markieren Sie die Wachsblöcke entsprechend.

• melden Sie sich bitte unter der Adresse: wachsproblem(at)t-online.de um das Ausmaß des Schadens abschätzen zu können.

Über eine Rücknahme oder Schadensersatz kann allerdings erst nach Abschluss der Ermittlungen und Feststellung der Größe des Schadens verhandelt werden.

Helfen Sie alle mit, den Wachskreislauf sauber zu halten bzw. wieder sauber zu bekommen. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass unser Wachs, egal von welchem Produzenten, ohne Paraffinbeimischungen über den Ladentisch geht.

Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre evtl. ahnungslosen Imkerkollegen weiter, die von diesen betrügerischen Machenschaften nichts wissen und deshalb die oben geschilderten Vorsorgemaßnahmen nicht beherzigen können.

Was ist Paraffin?

Kaum vorstellbar, aber Kerzen, Kaugummis, Kosmetik, Putzmittel, Süßigkeiten und Schuhcremes haben einen gemeinsamen Inhaltstoff: Paraffin, ein Abfallprodukt aus der Erdölindustrie. Das beliebte Produkt ist zwar günstig und vielseitig, hat jedoch auch negative Seiten. Zentraler Kritikpunkt ist, dass für die Herstellung von Paraffin der fossile Brennstoff Erdöl verbraucht wird. Auch für die Gesundheit ist Paraffin nicht unbedingt förderlich. Besonders bei der Verbrennung – wie beispielsweise in Kerzen mit Paraffinwachs – entstehen giftige Gase, die sogar Krebs erregen können.

Immer wieder Ärger mit dem MHD

Mindesthaltbarkeitsdatum für Imker oft ein Problem

Bild:D.I.B.

Mit dem Erlass der neuen Honigverordnung vom 16.1.2004 wurde die Honigkennzeichnung neu geregelt. Sie richtet sich nach §3 Honig V und in Verbindung dazu nach der geänderten Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Für Honig ist damit seit dem 1. August 2004 ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf der Fertigverpackung anzugeben. Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Es ist nicht mit einem Verfalls-, letzten Verzehr- oder Verkaufsdatum gleich zu setzen. So kann Honig auch nach Ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatums durchaus verkehrsfähig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Das MHD kann laut §7 Absatz 3 der LMKV in verschiedenen Formen angebracht werden:

Die Angabe des Mindeshaltbarkeitsdatums muss in ( Tag,Monat,Jahr ) angegeben werden. Wichtig ist dabei die richtige Wortwahl vorangestellt wird:

  • mindestens haltbar bis bzw.
  • mindestens haltbar bis Ende

Die Entscheidung über das zu wählende Mindeshaltbarkeitsdatum liegt allein im Verantwortungsbereich des Imkers. 

Honig ist im Allgemeinen bei sachgerechter Lagerung über mehrere Jahre haltbar, d.h. er behält seine spezifischen Eigenschaften für einen längeren Zeitraum. Um sicher zu gehen, wird seitens des D.I.B. für Honig eine Mindeshaltbarkeitszeitspanne von zwei Jahren empfohlen. Die Frist sollte mit dem Zeitpunkt des Abfüllens beginnen.  

Honigverordnung

 

Ablegerbildung - eine Grundsäule der modernen Imkerei

Keine Notlösung wählen

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg

Bestandsverjüngung durch Ableger heißt die Devise einer modernen Imkerei. Dennoch wechseln immer noch Imker ihre alte Königinnen gegen neue aus. Dieses "Umweiseln" geht oft schief, d.h. am Ende fehlt die Königin oder erleidet Schaden, weil sie nicht gleich akzeptiert wurde. Besser ist es, wenn eine junge Königin ihr eigenes Völkchen aufbaut. Dies schafft eine klare Trennung zwischen Wirtschaftsvölkern mit alten Königinnen, dunklerem Wabenwerk und hohem Varroabefall und den gesunden Jungvölkern auf überwiegend jungem Bau.

Es ist ganz einfach, ein Bienenvolk zu vermehren. Das funktioniert wie bei einer Teilung von Pflanzen: Man nimmt ganz gezielt Bienen und Brutwaben auf voll entwickelten Völkern, wobei jeder neue Teile ohne Königin jüngste Brut haben muss - den Rest erledigen die Bienen fast von alleine.

Am besten hat sich ein sogenannter 5-Waben-Ableger bewährt. Dazu wird folgendes gemacht.

  • eine offene Brutwabe mit Stiften
  • eine geschlossene Brutwabe
  • eine Futterwabe
  • und zwei Leerwaben

Nach 9 Tagen haben die Bienen aus einigen Arbeiterinnenbrutzellen sogenannte Nachschaffungszellen gebaut. Sie stehen im Gegensatz zu Schwarmzellen meist mitten auf der Wabe, da junge Arbeiterinnenlarven mit Königinnenfuttersaft zu Königinnen "umprogrammiert" und aufgezogen werden.

Nach insgesamt 30 bis 40 Tagen sind die Jungvölker reif zur Erweiterung bzw. zum Umlogieren.

Steuern und Bienen

Gewinne aus der Imkerei zählen steuerlich zu Einnahmen

Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt im Regelfall bis 70 Völker durch Pauschalen, über 70 Völker wird der Gewinn einzelbetrieblich errechnet.

Liegen keine weiteren landwirtschaftlichen Einkünfte vor, beträgt der steuerliche Gewinn aus einer typischen Imkerei. Beispiel:

  • bis 30 Völker - 0€ (pauschal)
  • 31-70 Völker - 1000€ (pauschal)
  • über 70 Völker - Einnahmen der Imkerei abzüglich der Werbekosten.

Diese Grenzen wurden erstmalig festgeschrieben und sind ab 1.1.2016 anzuwenden.

Es bleibt einem Imker weiterhin unbenommen, auch bei einer niedrigeren Völkerzahl, eine Gewinnermittlung als Einnahmeüberschussrechnung zu erstellen.

Weitere Informationen unter: Einkommensteuer

Was tun gegen Wachsmotten?

Nur die richtige Kombination schützt vor Mottenbefall

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg - Wer nicht aufpasst, den erwischt es schnell mit den Wachsmotten.

Wachsmotten sind die wichtigsten Vorratsschädlinge der Imkerei. Sie leben von Brut- und Pollenrückständen in den Waben, weshalb sie in der Regel keine hellen Waben und Mittelwände befallen. Da sie ihre Aktivitäten erst über 9 Grad entwickeln, ist kühle Lagerung ein probater Mottenschutz. Kombiniert man niedrige Temperatur und Luftzug, kommt man evtl. ohne weitere Mottenbekämpfung aus, muss dann aber regelmäßig kontrollieren. Erneuter Mottenbefall verrät sich am schnellsten durch die Kotspuren auf einer untergelegten Gemülleinlage.

Am häufigsten wird die Begasung mit Schwefel angewendet. Da sie nicht auf die Motteneier wirkt, muss sie möglichst zweimal in Abständen von 3 Wochen wiederholt werden, um eine gute Mottensicherheit zu erzielen.

Bewährt hat sich die Kombination mit Schwefel und Essigsäure. Hier hat sich die 60%ige Essigsäure bestens bewährt. Sie tötet die Motteneier und nebenbei auch die Nosemasporen ab. Auch die 85%ige Ameisensäure hat eine ähnliche Wirkung. 

 

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg - Die Behandlung der Waben mit Essigsäure hilft gegen die Wachsmotteneier.

Am besten verdunstet man die Säuren mit getränkten Schwammtüchern, die man zwischen jede zweite Zarge und oben auf den Wabenstapel legt, der unten und oben gut verschlossen wird. Die Stapel sollten nicht zu hoch gestapelt und jederzeit zur Kontrolle und Nachbehandlung zugänglich sein. Je Zarge sind etwa 30ml Essigsäure oder 12ml Ameisensäure notwendig.

  • Arbeitsschutzvorschriften beachten ( Schutzbrille und Schutzhandschuhe )

Ist die Säure verdampft und können wieder Motteneier abgelegt werden, beginnt es bei hohen Temperaturen im Wabenlager schnell wieder zu krabbeln. Daher unbedingt regelmäßig kontrollieren und notfalls nachbehandeln. Die Nachbehandlung in der Kombination Schwefel und Essigsäure kann unbedenklich oft wiederholt werden.  

 

Drohnen schneiden mit System

Wer jetzt die Drohnenrahmen richtig platziert und regelmäßig ausschneidet, kann die Varroamilben um die Hälfte reduzieren

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg

Durch die wachsende Zahl der schlüpfenden Jungbienen erwacht zunehmend der Bautrieb. Zusätzlich wollen die Bienenvölker mit der Aufzucht der Drohnen beginnen. Deshalb wird ab Mitte April ein Drohnenrahmen gegeben. Dies ist im einfachsten Fall ein leeres Rähmchen, dass am Rand vom Brutnest eingehängt wird. Sobald das Rähmchen ausgebaut und in den Zellen sich Drohnenbrut befindet und verdeckelt ist, wird der Drohnenbau ausgeschnitten. Diese Entnahme der gedeckelten Drohnenbrut bremst die Entwicklung der Varroamilbe bereits früh im Jahr.

Tipps zum Drohnenrahmen

Der Buchtipp: Varroose - erkennen und und erfolgreich bekämpfen

Weitere Tipps und Informationen auf der Seite des Gesundheitswarts

Neue Honigetiketten Verordnungen

Neue Rechtsvorschriften zur Honigetikettierung im DIB Glas und Neutralglas

Bei der Honigetikettierung gibt es neue Rechtsvorschriften. Diese sind gültig für die Vermarktung im DIB Glas, sowie auch im Neutralglas.

Die derzeit im Umlauf vorhandenen Etiketten sind noch gültig. Doch bei Neubestellungen der Etiketten sind folgende Änderungen zu beachten.

 

Zulässige Abweichungen

Beim Befüllen der Honiggläser ist folgendes zu beachten. 

Beim 500g Glas ist eine Abweichung der Füllmenge von 3% erlaubt, also 485g, aber nur, wenn dies durch andere Gläser wieder ausgeglichen wird. Minusabweichung bei max 2% der Gläser. Bei einem 2,5kg Eimer ist eine Abweichung von 1,5% erlaubt.  

Forderung des Gesetzgebers

Die Verkehrsbezeichnung regelt den genauen Schriftlaut am Etikett. Folgende Begriffe sind erlaubt: Blüten- oder Nektarhonig, Honigtauhonig, Tropfhonig, Schleuderhonig, Presshonig oder nur "Honig". Ebenso die Begriffe wie, Wabenhonig oder Scheibenhonig, Honig in Wabenteilen, Wabenstücke im Honig, Gefilterter Honig und Backhonig.

Neu ist, dass ab sofort auch die Bezeichnung: "Ursprungsland Deutschland", angegeben werden muss. Beim Etikett des DIB ist die Bezeichnung "Echter Deutscher Honig" gültig.

Desweiteren können Zusatzangaben gemacht werden nach der Honigverordnung + Lebensmittelbuch wie,

  • Botanische Sorte: z.B. Sonnenblumenhonig
  • Region: z.B.Honig aus der Oberpfalz
  • Qualitätsangabe: feine Auslese, Premium oder Auslese
  • Erntezeitpunkt: Sommertracht / Sommerblüte
  • Mischung botanischer Sorten: Mischung aus Akazien und Lindenhonig
  • Erzeugerhinweis: ...aus eigener Imkerei

Die Qualitätsangabe Premium, Auslese oder feine Auslese ist ebenfalls neu. Allerdings muss hierzu der Honig untersucht werden da er bestimmte HMF-Werte und Invertase-Werte aufführen muss.

Bei Auslese ist der HMF Wert höchstens 15ppm und Invertase bei 60U/kg

Bei Premium oder feine Auslese ist der HMF Wert bei höchstens 10ppm und die Invertase bei mindestens 85 U/kg. 

Neu ist auch beim DIB Etikett, dass die Losnummer mit dem Kennzeichen "L" entfällt. Es gibt ab sofort nur noch eine Kontrollnummer mit einem "QE" Kennzeichen. Voraussetzung dafür ist aber ein taggenaues Mindesthaltbarkeitsdatum in der Form von TTMMJJ.

Die vorgegebene Schriftgröße beim 500g Glas ist 4mm.

Neu ist auch, dass im Feld der Kontrollnummer beim DIB Etikett, der Regionhinweis eingetragen werden kann, sowie auch das Biosiegel Hoheitszeichen "GQ". Auch die Bezeichnung wie Premium oder Auslese darf in dieses Feld.

Neu ist auch, dass die Imker auf Wunsch ( Aufpreis ) einen EAN Code eindrucken können beim DIB Etikett. Dies ist für Imker interessant, die ihre Gläser im Supermarkt zum Verkauf haben.

Mischungen von Honig mit anderen Produkten

Einige Imker bieten Honige mit verschiedenen Gewürzmischungen an. Hier wird es problematisch. Hier schreibt der Gesetzgeber eine "Kennzeichnungsverordnung" vor. Hier wird dann eine Zutatenliste ( in abnehmenden Mengenanteilen ) am Etikett erforderlich. Es dürfen hier nur weniger als 2% vom Endprodukt enthalten sein. Die Angabe Enthält.... ist möglich. Mischungen mit Früchten ist sehr schwierig, da hier das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beachten ist. Auch die Bezeichnung am Honigglas ist nicht einfach, denn das Wort "Honig",  muss in den Hintergrund treten.

Sollten Imker dennoch Honige mit Mischungen anbieten, ist aus Sicherheit die zuständige Lebensmittelbehörde zu informieren.

Hinweis auf Mehrwegglas

Neu ist auch auf dem DIB Etikett der Hinweis "Mehrwegglas". Nach der Verpackungsverordnung muss jede Verpackung, die in den Verkehr gebracht wird lizensiert sein ( Duales System ). Es ist kein Aufdruck des grünen Punktes erforderlich. Das ist allerdings für Imker die in Neutralgläser ihren Honig vermarkten ein schwieriger Punkt. Den im Grunde sind diese Gläser auch im Rücklauf. Hier ist zu empfehlen den Hinweis zu geben, "Glas zurück zum Imker".

Ausgenommen sind hier Mehrwegverpackungen, wie das DIB Glas. Diese müssen für eine wiederholte Befüllung geeignet und eindeutig als Mehrwegverpackung gekennzeichnet sein.  Die Rückgabe der Gläser muss regelmäßig angeboten werden. Ein Pfand muss dafür nicht erhoben werden.

Die App für Bienenfreunde

Mit der kostenlosen Bienen-App des BMELV über Bienen informieren

Quelle: BMELV

Bienen brauchen blühende Pflanzen. Der süße Nektar ist ihr Grundnahrungsmittel. Während die Bienen von einer Blüte zur nächsten fliegen, verteilen Sie die Pollen auf den Blüten. Bienen sind für unser Ökosystem unverzichtbar. Das Bundesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMLEV) setzt sich für die Bienen und ihren Lebensraum ein. Mit der Bienen-App kann nun jeder selbst auf seinem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten Blühpflanzen anpflanzen, die besonders bienenfreundlich sind. Die App verfügt über 100 bienenfreundliche Pflanzen. Die App verfügt außerdem viel Hintergrundwissen über Honigbienen, Wildbienen oder Wespen.

DOWNLOAD

App für iOS im App-Store

App für Android bei GooglePlay

Meldung von Bienenvölker an das Veterinäramt

Imker sind verpflichtet Ihre Bienenvölker zu melden

Bild: BZV Sulzbach-Rosenberg

Nach §1a der Bienenseuchenverordnung, ist jeder verpflichtet der Bienen halten will, spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registriernummer und legt hierüber ein Register an.

Der Verein meldet keine Bienenvölker an das zuständige Veterinäramt.

Für die Sulzbach-Rosenberger Imker ist das Veterinäramt Amberg-Sulzbach zuständig. Eine Mail ist ausreichend. Adresse:  veterinaeramt(at)amberg-sulzbach.de

oder über das Formular Bienenhaltung