Infos vom Bienensachverständigen
Aktuelle und allgemeine Informationen
Aktuelle und allgemeine Informationen
Juli, 2024
Aktuell ist ein 2km großer Schutzkreis in Ursensollen - Karte ist nicht ganz exakt!
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersuchen.
In diesen Bereich dürfen keine Bienen verbracht/weggebracht werden!
Achtung:
Der Amtstierarzt trifft die Entscheidungen (Dr. Stelter/Dr. Snyder und Kollegen)!!!
Daher bitte bei Fragen und Unklarheiten beim Veterinäramt Amberg-Sulzbach nachfragen.
Bei allgemeine Anliegen und Terminen zur Beschau können auch die Bienensachverständigen weiterhelfen.
und noch nicht besucht worden sein, so
Kontaktieren Sie bitte HIER Ihren Bienensachverständigen per Mail
Oder via Telefon 0151 19067793Mai, 2024
Aktuell ist ein 2km großer Schutzkreis in Poppenricht um den Ortzteil Witzlhof.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersuchen.
In diesen Bereich dürfen keine Bienen verbracht/weggebracht werden!
Achtung:
Der Amtstierarzt trifft die Entscheidungen (Dr. Stelter und Kollegen)!!!
Daher bitte bei Fragen und Unklarheiten beim Veterinäramt Amberg-Sulzbach nachfragen.
Bei allgemeine Anliegen und Terminen zur Beschau können auch die Bienensachverständigen weiterhelfen.
und noch nicht besucht worden sein, so
Kontaktieren Sie bitte HIER Ihren Bienensachverständigen per Mail
Oder via Telefon 0151 19067793Januar, 2024
Bitte bei der Abgabe und dem Verkauf von Bienenvölkern darauf achten, das der Käufer zumindest grundlegende Kenntnisse zur Bienenhaltung und gesetzlichen Regelungen hat. Leider hatten wir 2023 einen Fall, wobei Völker auf Grund von unzureichenden Bienenbehausungen und Verwahrlosung eingegangen sind. In diesem Fall musste auch das Veterinäramt Amberg-Sulzbach einschreiten
Nov., 2023
Bienenvölker sind beim regional zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzumeldenmelden. Gemäß Bienenseuchen-Verordnung (§ 1a) ist jegliche Haltung von Honigbienen spätestens bei Beginn anzuzeigen.
§ 1a
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.
Mai, 2023
Das Schwärmen der Bienen ist eigentlich eine natürliche und Bienengemäße Vermehrung. Die meisten Imker suchen dies aus diversen Gründen zu vermeiden. Kommt es aber dennoch dazu, sollte der Schwarm nicht sich selbst überlassen werden. Leider sind die Überlebensausichten wilder Schwärme gleich null. Das Einfangen und die Besitzergreifung von Schwärmen regelt das sogenante Schwarmrecht: BGB §§961-964:
Achtung: Für vom Imker verursachte Schäden ist der Imker haftbar!
Mai, 2023
Wer mit dem Schwammtuch behandeln will (seit kurzen gibt es ja wieder eine Einzelzulassung - also nur mit diesem Medikament), kann sich das Tränken der Tücher wie folgt vereinfachen. Statt die gekühlte Ameisensäure am Stand auf die Schwammtücher zu tränken, können diese schon im voraus getränkt und eingefrohren werden. Dabei ist darauf zu achten, das zwischen jedem Schwammtuch eine Trennfolie eingelegt wird, damit jedes Tuch die genaue Menge erhält....
In Bearbeitung
1. Vorsitzender
Matthias Bohmann
Siebeneichen 13
92237 Sulzbach-Rosenberg
Tel.: +49 (0)9661 9069595
E-Mail: