Förderung in der Imkerei
DER STAAT UNTERSTÜTZT DIE IMKEREI:
FÖRDERPROGRAMME IN BAYERN
Der Freistaat Bayern hat – teilweise mitfinanziert durch EU-Gelder – ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt. Klicken Sie auf die einzelnen Fördermöglichkeiten, um direkt zum Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu gelangen. Dort finden Sie weitere Informationen, Merkblätter mit Angaben zu Fristen, Meldung und Förderhöhe sowie die jeweiligen Förderanträge.
- Fortbildung der Imker durch Vereine
- Investive Maßnahmen der Imker
- Ökoimkerei
- Staatlich anerkannte Belegstellen und Bienengesundheit
- Imkern auf Probe
- Imkern an Schulen
Fakten zur Beantragung von Fördermaßnahmen
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Betriebsnummer und Bankverbindung:
Es wird, wie bisher, eine 10-stellige Betriebsnummer (BN) benötigt. Diese erhalten Sie, falls
noch nicht vorhanden, vom örtlich zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten (AELF). Bitte achten Sie darauf, dass Sie dort als Tierhalter Bienen (Kennzeichen
„TB“) erfasst werden. Nur dann ist es möglich, einen Antrag für investive Maßnahmen zu
stellen.
Die Zuwendungen können nur auf das Konto überwiesen werden, das bei Ihrer BN hinterlegt
ist. Änderungen bei den Adressdaten oder bei der Bankverbindung sind dem zuständigen
AELF zeitnah zu melden.
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Serviceportal iBALIS und die PIN:
Künftig wird die Bienenförderung über das Serviceportal iBALIS abgewickelt.
Zum Einloggen benötigen Sie neben Ihrer BN auch eine persönliche PIN (Passwort).
Die PIN beantragen Sie bitte beim LKV Bayern. Alle Infos hierzu finden Sie unter HI-Tier.de
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Fristen zum Förderantrag:
Der Förderantrag ist spätestens bis zum 15.04.2024 über iBALIS zu stellen.
Wichtig: Es empfiehlt sich, den Förderantrag möglichst frühzeitig zu stellen, damit bei Fragen oder Problemen noch Informationen eingeholt werden können.
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Die Rahmenbedingungen im Merkblatt zur Förderung von Imkereigeräten sind unbedingt zu beachten!
Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich auch gerne an die Vereinskollegen für Unterstützung
FÖRDERUNGEN BIENENGESUNDHEIT
Analyse physikalisch-chemischer Merkmale von Honig.
Die Abwicklung erfolgt über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Aufgrund der Förderung bietet der Fachbereich Bienen des TGD darüber hinaus viele weitere Leistungen unentgeltlich an.
Hier geht’s direkt zum Untersuchungsantrag. Als Rechnungsempfänger ist im Antrag das Projekt Bienengesundheit anzukreuzen.
Rückstandsanalysen im Bienenwachs
Die Abwicklung erfolgt auch hier über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG).
Hier geht’s direkt zum Untersuchungsantrag. Als Rechnungsempfänger ist im Antrag das Projekt Bienengesundheit anzukreuzen.
Bekämpfung von Bienenkrankheiten durch Bienengesundheitswarte
Standbesuche sind für Mitglieder des LVBI aufgrund der Landesfördermaßnahme kostenlos. Stellt der Bienengesundheitswart Faulbrut fest, setzt ihn die zuständige Kreisverwaltungsbehörde als Verwaltungshelfer ein und übernimmt die Kosten.
Förderung des Einsatzes von Varroosebehandlungsmitteln
Die Förderung des Kaufs von Varroosebehandlungsmitteln durch den Bund und EU ist inzwischen entfallen. Deswegen wurde in der Vertreterversammlung nach einem Antrag entschieden, dass der Landesverband günstige Konditionen bei Händlern aushandeln soll. Dem kommen wir nach. Das Bestellverfahren wird jährlich neu festgelegt.
Ortsvereine und nicht angeschlossene Vereine können das Behandlungsmittel über den jeweiligen Kreisverband bestellen. Die Abrechnung erfolgt zentral. Bei der Bestellung gibt der Kreisverband die Lieferadressen der Ortsvereine sowie Angaben zur jeweils benötigten Menge an die Herstellerfirma weiter. Handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Varroosebehandlungsmittel, muss der Ortsverein einen Apotheker oder Tierarzt mit der Auslieferung beauftragen.
Zur Bestellung bitte nutzen Sie das Bestellformular und schicken Sie dieses bis Ende März des laufenden Jahres zurück an: